AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels
(Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. Der Begriff „Hotel“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Hotel, Pension,
Gästehaus.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform , wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde
in Textform.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung in Textform. Bei Buchung vor Ort bestätigt das Hotel die
Zimmerbuchung durch Schlüsselübergabe.
2.2
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das
Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht
enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum
Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate überschreitet.
3.4
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5
Das Hotel ist berechtigt , bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 erfolgt ist.
3.7
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NOSHOW)
4.1
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder
Kündigungsrecht und stimmt
das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der
Leistung. Der Kunde ist verpflichtet bei Absage nach 30 Tagen vor Anreisetermin 50%, nach 3 Tagen vor Anreisetermin 80% des
vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen.
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes
gesetzeswidrig ist, ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
Das Hotel ist ferner berechtigt bei Verstoß gegen unten genannte Ziffer 6.4 vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, der Kunde
trägt die Folgekosten.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer , soweit dieses nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise nach 17:00 Uhr ist nur nach Vereinbarung möglich.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der
Kunde trägt die Folgekosten zu spät oder nicht geräumter Zimmer am Abreisetag.
6.4
Im Haus ist das Rauchen nicht gestattet.
Tiere nehmen wir keine auf.
6.5
Zimmerservice an 3 Wochentagen.
Kein Zimmerservice bei 1 – 3 Übernachtungen.
6.6
Parkplätze stellen wir unseren Kunden unter nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Das Hotel übernimmt keine
Haftung für abgestellte Fahrzeuge, ein Anspruch auf einen Stellplatz seitens des Kunden besteht nicht. Für jedes Zimmer
kann max. 1 Pkw-Stellplatz (kein Wohnmobil, Bus, Pickup, Anhänger o.ä.) belegt werden. Dieser kann vom Kunden nicht
weitervermietet, abgegeben oder anderweitig genutzt werden und steht vom Anreisetag ab 14 Uhr bis Abreisetag 10 Uhr
zur Verfügung. Abschleppkosten und Folgekosten für einen blockierten Stellplatz gehen auf Kosten des Kunden.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die
Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr
als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge (auch
Fahrräder, E-Bikes, Elektrorollstühle, Gehhilfen) und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist der Sitz
des Beherbergungsbetriebs.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gästehaus Elvia, Wagnergasse 5, 87561 Oberstdorf - den, 01.05.2024