AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
Gästehaus Elvia, Wagnergasse 5, 87561 Oberstdorf
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst insbesondere Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer- und Pensionsverträge. Der Begriff „Hotel“ umfasst auch Gästehaus und Pension.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform mit dem Hotel vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Hotel und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung in Textform. Bei einer Buchung vor Ort kann die Zimmerbuchung auch durch Schlüsselübergabe bestätigt werden.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die vom Kunden beauftragt und vom Hotel für den Kunden verauslagt wurden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind örtliche Abgaben, die nach dem jeweils geltenden Kommunalrecht vom Gast zu entrichten sind, insbesondere eine etwaige Kurtaxe.
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Umsatzsteuern oder örtliche Abgaben, kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt eine Preisänderung aufgrund einer Änderung gesetzlicher Abgaben nur, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate liegen.
3.4
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden bei der Buchung mitgeteilt.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6
Das Hotel kann während des Aufenthalts eine angemessene zusätzliche Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wenn sich die voraussichtlichen vom Kunden zu zahlenden Leistungen wesentlich erhöhen.
3.7
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.
Das Recht des Kunden, mit einer Forderung aufzurechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Vertrag steht, bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
Gästehaus Elvia, Wagnergasse 5, 87561 Oberstdorf
1. GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst insbesondere Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmer- und Pensionsverträge. Der Begriff „Hotel“ umfasst auch Gästehaus und Pension.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, gilt § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform mit dem Hotel vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Hotel und Kunde haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Buchungsantrags durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung in Textform. Bei einer Buchung vor Ort kann die Zimmerbuchung auch durch Schlüsselübergabe bestätigt werden.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die vom Kunden beauftragt und vom Hotel für den Kunden verauslagt wurden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nicht enthalten sind örtliche Abgaben, die nach dem jeweils geltenden Kommunalrecht vom Gast zu entrichten sind, insbesondere eine etwaige Kurtaxe.
Ändern sich nach Vertragsschluss gesetzliche Umsatzsteuern oder örtliche Abgaben, kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt eine Preisänderung aufgrund einer Änderung gesetzlicher Abgaben nur, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate liegen.
3.4
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden bei der Buchung mitgeteilt.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.6
Das Hotel kann während des Aufenthalts eine angemessene zusätzliche Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wenn sich die voraussichtlichen vom Kunden zu zahlenden Leistungen wesentlich erhöhen.
3.7
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufrechnen.
Das Recht des Kunden, mit einer Forderung aufzurechnen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Vertrag steht, bleibt unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
3.8
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG UND NICHTINANSPRUCHNAHME
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Soweit für die gebuchte Leistung eine kostenfreie Stornierungsfrist vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist kostenfrei stornieren. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG UND NICHTINANSPRUCHNAHME
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Soweit für die gebuchte Leistung eine kostenfreie Stornierungsfrist vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb dieser Frist kostenfrei stornieren. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3
Für Stornierungen nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist kann das Hotel nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung eine angemessene Entschädigung verlangen:
bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: keine Stornokosten;
bei einer Stornierung 30 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises;
bei einer Stornierung ab 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Die Pauschalen berücksichtigen die ersparten Aufwendungen des Hotels.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Erlangt das Hotel durch eine anderweitige Vermietung des für den Kunden reservierten Zimmers Einnahmen, werden diese auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit gesetzlich erforderlich.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern dem Kunden vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist auch das Hotel berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
das Zimmer unter vorsätzlich falschen oder irreführenden Angaben über wesentliche Tatsachen gebucht wurde;
der vereinbarte Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist;
die Nutzung des Zimmers oder der Räumlichkeiten eine erhebliche konkrete Gefahr für Personen oder Sachen darstellt;
der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen die Hausordnung oder ein wirksam vereinbartes Rauch- oder Tierverbot verstößt;
Für Stornierungen nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist kann das Hotel nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung eine angemessene Entschädigung verlangen:
bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: keine Stornokosten;
bei einer Stornierung 30 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises;
bei einer Stornierung ab 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag oder bei Nichtanreise: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises.
Die Pauschalen berücksichtigen die ersparten Aufwendungen des Hotels.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Erlangt das Hotel durch eine anderweitige Vermietung des für den Kunden reservierten Zimmers Einnahmen, werden diese auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit gesetzlich erforderlich.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern dem Kunden vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist auch das Hotel berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
das Zimmer unter vorsätzlich falschen oder irreführenden Angaben über wesentliche Tatsachen gebucht wurde;
der vereinbarte Aufenthaltszweck gesetzeswidrig ist;
die Nutzung des Zimmers oder der Räumlichkeiten eine erhebliche konkrete Gefahr für Personen oder Sachen darstellt;
der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen die Hausordnung oder ein wirksam vereinbartes Rauch- oder Tierverbot verstößt;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
eine erhebliche Störung des Geschäftsbetriebs vorliegt, die der Kunde zu vertreten hat.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Eine frühere Bereitstellung kann nach Verfügbarkeit erfolgen, besteht jedoch nicht als vertraglicher Anspruch.
Die Anreise kann über einen Schlüsselsafe erfolgen.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben.
Bei einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel die ihm hierdurch tatsächlich entstehenden und nachgewiesenen Kosten verlangen, soweit der Kunde die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
6.4
Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.
Haustiere können grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
6.5
Der Zimmerservice erfolgt an drei Wochentagen.
Bei Aufenthalten von ein bis drei Übernachtungen wird kein regulärer Zimmerservice angeboten.
6.6
Parkplätze werden den Kunden nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt.
Pro Zimmer kann grundsätzlich höchstens ein Pkw-Stellplatz genutzt werden.
Wohnmobile, Busse, Pickups, Anhänger und vergleichbare Fahrzeuge dürfen nicht abgestellt werden.
Der Stellplatz steht grundsätzlich ab 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Eine Weitervermietung oder Überlassung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet.
Das Hotel haftet für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.
Bei unberechtigter Nutzung eines Stellplatzes kann das Hotel die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten, insbesondere angemessene Abschleppkosten, verlangen, soweit der Kunde die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
eine erhebliche Störung des Geschäftsbetriebs vorliegt, die der Kunde zu vertreten hat.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Eine frühere Bereitstellung kann nach Verfügbarkeit erfolgen, besteht jedoch nicht als vertraglicher Anspruch.
Die Anreise kann über einen Schlüsselsafe erfolgen.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer spätestens um 10:00 Uhr geräumt zurückzugeben.
Bei einer verspäteten Rückgabe kann das Hotel die ihm hierdurch tatsächlich entstehenden und nachgewiesenen Kosten verlangen, soweit der Kunde die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
6.4
Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet.
Haustiere können grundsätzlich nicht mitgebracht werden.
6.5
Der Zimmerservice erfolgt an drei Wochentagen.
Bei Aufenthalten von ein bis drei Übernachtungen wird kein regulärer Zimmerservice angeboten.
6.6
Parkplätze werden den Kunden nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt.
Pro Zimmer kann grundsätzlich höchstens ein Pkw-Stellplatz genutzt werden.
Wohnmobile, Busse, Pickups, Anhänger und vergleichbare Fahrzeuge dürfen nicht abgestellt werden.
Der Stellplatz steht grundsätzlich ab 14:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
Eine Weitervermietung oder Überlassung des Stellplatzes an Dritte ist nicht gestattet.
Das Hotel haftet für Schäden an abgestellten Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit wird nicht ausgeschlossen.
Bei unberechtigter Nutzung eines Stellplatzes kann das Hotel die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten, insbesondere angemessene Abschleppkosten, verlangen, soweit der Kunde die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand D-87561 Oberstdorf. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5
Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
Gästehaus Elvia, Wagnergasse 5, 87561 Oberstdorf
Stand: 07.09.2026